Nach einem aktuellen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg muss ein Unternehmen dem Betriebsrat die Konfiguration seines PCs überlassen. Insbesondere darf der Betriebsrat auch einen Sammelzugang zum Internet verlangen, um eine Nachvollziehbarkeit der Internetkommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder zu verhindern. Eingriffe in die Selbstorganisation des Betriebsrates bedürfen aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage. Das Bundesdatenschutzgesetz nimmt hierzu nicht Stellung. Weiterlesen
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